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Lampenverbot

Lampenverbot: Warum es gilt und was es konkret bedeutet

Das sogenannte Lampenverbot ist kein pauschales Verbot von Leuchten, sondern betrifft vor allem bestimmte Leuchtmittel. Grundlage sind die europäische Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 und die RoHS-Richtlinie 2011/65/EU.

Timeline Lampenverbot in der EU
Timeline Lampenverbot in der EU

Die Intention dahinter: Der Energieverbrauch von Beleuchtung soll reduziert und der Einsatz umwelt- und gesundheitsgefährdender Stoffe wie Quecksilber begrenzt werden. Beleuchtung ist in Europa ein relevanter Energieverbraucher; deshalb setzt die EU Mindestanforderungen an Effizienz und Umweltverträglichkeit von Lichtquellen.

Konkret bedeutet das: Viele klassische Leuchtstofflampen dürfen seit 2023 nicht mehr neu in Verkehr gebracht, produziert oder in die EU importiert werden. Bereits installierte Leuchten dürfen weiter betrieben werden. Das Problem entsteht jedoch bei der Ersatzbeschaffung: Restbestände werden knapper, Preise können steigen und defekte Lampen lassen sich langfristig immer schwerer ersetzen.

Betroffen sind insbesondere:

  • lineare Leuchtstofflampen, zum Beispiel T5 und T8
  • Kompaktleuchtstofflampen
  • quecksilberhaltige Lichtquellen
  • Glühbirnen und Halogenlampen bereits länger
  • Zwischenzeitlich auach Natriumdampf- und Hochdrucklampen

Wichtig: Das Lampenverbot bedeutet nicht, dass bestehende Beleuchtungsanlagen sofort ausgebaut werden müssen. Es bedeutet vor allem, dass bestimmte ineffiziente oder quecksilberhaltige Leuchtmittel schrittweise vom Markt verschwinden. Die wichtigsten Fragen und Antworten haben wir in unseren FAQ zum Lampenverbot zusammengestellt.

Geschichte - gibt es nicht mehr - klassische Leuchtstofflampen
Geschichte - gibt es nicht mehr - klassische Leuchtstofflampen

PDF Broschüre zum Lampenvebot

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Quellen:
EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020
RoHS-Richtlinie 2011/65/EU
EU-Kommission: Informationen zu Lichtquellen und Energieeffizienz